DEF Kammer des Gerichts Erster Instanz, die in erster Instanz während der gerichtlichen Untersuchung über Aufrechterhaltung oder Beendigung der Untersuchungshaft befindet und dabei feststellen muss, ob die entsprechenden gesetzlichen Kriterien erfüllt werden. Bei Abschluss der gerichtlichen Untersuchung entscheidet sie unter anderem darüber, ob das Strafverfahren gegen die in Untersuchungshaft befindliche Person eingestellt wird, ob sie an ein erkennendes Gericht verwiesen wird oder ob sie interniert wird. Des Weiteren wird mit dem Begriff jede nichtöffentliche Sitzung gleich welchen Gerichts bezeichnet (ComTerm).