DEF Aus drei Gerichtsräten bestehende Abteilung des Appellationshofs, die Verlauf und Ordnungsmäßigkeit der gerichtlichen Untersuchung sowie die Untersuchungshaft überwacht und die in ihrer Eigenschaft als Berufungsgericht der Ratskammer bei Abschluss der gerichtlichen Untersuchung darüber entscheidet, ob das Strafverfahren an ein erkennendes Gericht verwiesen, der Angeklagte interniert oder die Urteilsverkündung ausgesetzt wird (ComTerm).